Lichterfahrt 2023

Lichterfahrt begeistert Rehburg-Loccum 2023

„Lichterfahrt, ein Funke Hoffnung“. Unter diesem Motto rollten am Samstag, 09. Dezember 67 Fahrzeuge durch die Gemeinden von Rehburg-Loccum. Hell erleuchtet, weihnachtlich geschmückt und den Nikolaus gleich mit im Gepäck.

So schlängelten sich die Trecker durch Münchehagen. Von dort aus ging es über Winzlar nach Rehburg. Organisiert wurde die gut zweistündige Lichterfahrt vom Landwirt Torsten Hormann und Daniel Lindenberg vom dem Dörpverein Münchehagen. Ziel war dieses Jahr der Marktplatz in Loccum.

Lange geheim gehalten werden konnte dieses bunte Trecker-Weihnachts-Spektakel jedoch nicht. Nicht nur die Rehburg-Loccumer Buschtrommeln funktionierten an diesem Abend hervorragend, sondern auch die Weihnachtsmusik, die lautstark aus diversen Fahrzeugen heraus erklang. So lockte sie schnell zahlreiche Bürger an ihre Fenster oder vor die Haustür, ebenso wie Spaziergänger, die erstaunt an den Straßenrändern stehenblieben. Ob in Münchehagen oder in den Nachbarorten, ein Leuchten in den Augen der Kinder, aber auch bei den Erwachsenen, war deutlich erkennbar. Die Resonanz zu dieser Lichterfahrt war riesig. Von Trecker, über LKW bis hin zu Beach Buggys und Motorrädern, war alles im Umzug vertreten, der insgesamt 67 Fahrzeuge umfasste. Sogar ein bunt geschmückter Dino folgte dem Umzug. Befreundete Vereine und Firmen teilten den Aufruf der Lichterfahrt und nahmen ebenso daran teil. Die Ortsbürgermeister prämierten die schönsten Wagen in Loccum auf dem Marktplatz. Gewonnen hatte Thomas Janecke, gefolgt von Carsten Heidorn. Felix Fuß mit seinem bunt geschmückten LKW belegte Platz drei. Die Feuerwehr aus Loccum sorgte für Bratwurst und Pommes, der Dörpverein Münchehagen für Glühwein und kalte Getränke. Trotz des schlechten Wetters traute sich der Nikolaus im bunt geschmückten Trecker auf den Platz und verteilte kleine Präsente an die kleinsten Besucher der Lichterfahrt. Die Jagdhornbläser aus Loccum ließen es sich nicht nehmen und gaben ein kurzes Platzkonzert. Die Lichterfahrt in Rehburg-Loccum fand dieses Jahr zum zweiten Mal statt. Das Orga-Team stand vor ganz anderen Herausforderungen als noch zur ersten Ausfahrt im Jahr 2021. Somit schmückte den ersten Wagen des Umzuges Landwirt Torsten Hormann mit seiner beleuchteten Spendenbox, damit Genehmigung und Versicherung für die Lichterfahrt bezahlt werden konnten. Großer Dank gilt allen Fahrzeugteilnehmern, die dieses Jahr an der Lichterfahrt teilgenommen haben. Geplant ist es diese Veranstaltung im zweijährigen Rhythmus zu wiederholen.

  1. Der Veranstalter und die Teilnehmer haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldens- und Gefährdungshaftung für die Schäden, die durch die Veranstaltung an Personen und Sachen verursacht wurden. Haftungsausschlussvereinbarungen, soweit sie nicht Haftpflichtansprüche der Teilnehmer betreffen, dürfen nicht erfolgen. Über die gesetzliche Schadensersatzpflicht hinaus hat der Veranstalter auch die Wiedergutmachung eventueller Schäden an den Straßen und deren Anlagen im Straßenraum sowie an Grundstücken (Flurschäden) zu übernehmen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Straßenbaulastträger und andere Verkehrssicherungspflichtige von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Er hat für alle Schäden an Straßen/Wegen und deren Einrichtungen aufzukommen.
  1. Die Teilnehmer, die Zugmaschinen mit land- und forstwirtschaftlicher Zulassung (grünes Kennzeichen) nutzen, haben eine Bestätigung über den Versicherungsschutz für diese Veranstaltung mitzuführen.
  1. Für ausreichenden Versicherungsschutz zur Abdeckung gesetzlicher Haftansprüche hat der Veranstalter zu sorgen. Die Erlaubnis wird unter der Bedingung erteilt, dass der Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Schäden, für die der Veranstalter nach den allgemeinen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen haftet, eintritt. (Anm. d. Red: erledigt!)
  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung entbindet nicht von der Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO). Fahrtteilnehmer, die hiergegen verstoßen, sind von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies betrifft insbesondere das Verbot der Mitnahme von Personen auf Ladeflächen oder Laderäumen nach § 21 Abs. 2 StVO.
  1. Zwischen den einzelnen Fahrzeugen, ist für den Überholvorgang anderen Verkehrsteilnehmer, ein angemessener Abstand einzuhalten, damit in diesen Lücken eingeschert werden kann.
  1. Zwischenstopps oder anderweitige Unterbrechungen der Fahrroute sind zu unterlassen. Sollten Fahrzeuge ausfallen, sind sie sofort mit einen Warndreieck abzusichern. Eine Weiterfahrt der weiteren Teilnehmer ist zu gewährleisten. Ein Pannendienst sollte verfügbar sein.
  1. Die teilnehmenden Zugmaschinen haben das „Warnblicklicht“ auf der Fahrroute einzuschalten.
  2. Der Fahrzeugverband ist am Anfang und am Ende durch Einsatzfahrzeuge mit „blaues Blinklicht“ abzusichern.
  1. Der Veranstalter darf die vorgesehene Fahrstrecke nur im Einvernehmen mit der Erlaubnisbehörde oder der Polizei ändern bzw. verlassen.
  1. Das Abwerfen von Reklamezetteln, Zeitschriften und dergleichen sowie das Nutzen von Lautsprechern ist verboten. Der Einsatz von Pyrotechnik und Rauchbomben ist verboten.
  1. Nach Beendigung der Fahrt sind ggf. aus Anlass der Veranstaltung angebrachten Zeichen und Markierungsschilder sofort zu entfernen.
  1. Teilnehmer, die bei Verkehrsunfällen – auch von anderen Verkehrsteilnehmern – Hilfeleistungen unterlassen, sind von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, auch wenn die unterlassene Hilfeleistung erst nach Schluss der Veranstaltung bekannt wird.
  1. Auf unbefestigten Wege- und Randstreifen sowie auf landwirtschaftlichen Wegen ist besonders vorsichtig zu fahren.
  1. Die Teilnehmer sind zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme beim Befahren öffentlicher Straßen, insbesondere an unübersichtlichen und verkehrsreichen Straßenabschnitten, Kreuzungen und sonstigen Gefahrenstellen, zu verpflichten.
  1. Die Teilnehmer der Veranstaltung nehmen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern keine Sonderstellung ein.
  1. Sollten über diese Auflagen hinaus noch weitere Maßnahmen bis zum Veranstaltungstag notwendig werden, so wird die Erlaubnis ggf. noch ergänzt.
  1. Die Nichtbeachtung der Auflagen kann als Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung angesehen werden, die unter Umständen zur Untersagung der Fortführung der Veranstaltung führen kann.
  1. Der Veranstalter hat diese Erlaubnis während der Veranstaltung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen

Hinweise

  • Die Fahrzeugführer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Teilnehmer mit den Fahrerlaubnisklassen T und L dürfen keine Zugmaschinen im Rahmen der Lichterfahrt führen.
  • Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
  • Es dürfen keine Sichtfeldbeeinträchtigungen bestehen.
  • Blendende Leuchtmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
  • Die Lichttechnischen Einrichtungen an der Zugmaschine dürfen nicht verdeckt sein.

Die genehmigte Route als PDF mit allen Informationen findet ihr zum Download findet ihr HIER

 

Auf Einladung der Stadt Rehburg-Loccum war eine Abordnung des Dörpverein zu Gast beim Jahresempfang 2023 im Ratskeller Rehburg. Hierbei wurden verdiente Bürgerinnen und Bürger der Stadt geehrt. Als Festredner konnte für diesen Abend der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Grant Hendrik Tonne gewonnen werden. Der musikalische Rahmen wurde von Musikern des Instituts für Musik und Musikwissenschaften aus Hannover gestaltet.

Aufgrund ihres persönlichen Einsatzes im gesellschaftlichen Bereich haben Daniel Lindenberg und Torsten Hormann dazu beigetragen, Leben in unserer Stadt zu gestalten, das Miteinander zu fördern und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Lindenberg und Hormann haben mit dem Dörpverein in Zeiten, in denen kein gesellschaftliches Leben stattfinden konnte, mit der Organisation und Durchführung der Lichterfahrt „Ein Funken Hoffnung“ durch Rehburg-Loccum den Menschen Freude und Ablenkung geschenkt und das Gefühl der Gemeinsamkeit und des Zusammenhalts gestärkt.

12.12.2021

Vielen dank für eure Teilnahme an der Lichterfahrt 2021

 

Lichterfahrt begeistert Rehburg-Loccum

„Lichterfahrt, ein Funke Hoffnung“. Unter diesem Motto rollten am Sonntag 12.12.2021 landwirtschaftliche Fahrzeuge durch die Gemeinden von Rehburg-Loccum. Hell erleuchtet, weihnachtlich geschmückt und den Nikolaus gleich mit im Gepäck.

So schlängelten sich die Trecker durch Münchehagen. Von dort aus ging es über Loccum nach Rehburg. Organisiert wurde die gut zweistündige Lichterfahrt vom Landwirt Torsten Hormann und dem Dörpverein Münchehagen

Kein Martini-, kein Adventsmarkt, keine Weihnachtsbuden und auch sonst kaum vorweihnachtliche Stimmung auf den Straßen. „Da in dieser Zeit der Corona-Krise besonders die Kinder leiden, wollten wir mit unserer Aktion etwas vorweihnachtliche Adventsstimmung verbreiten“, so Spartenleiter und Vorsitzender Daniel Lindenberg. Bei der Routenplanung wurden die Alten- und Pflegeheime in Rehburg-Loccum berücksichtigt

Lange geheim gehalten werden konnte dieses bunte Trecker-Weihnachts-Spektakel jedoch nicht. Nicht nur die Rehburg-Loccumer Buschtrommeln funktionierten an diesem Abend hervorragend, sondern auch die Weihnachtsmusik, die lautstark aus diversen Fahrzeugen heraus erklang. So lockte sie schnell zahlreiche Bürger an ihre Fenster oder vor die Haustür, ebenso wie Spaziergänger, die erstaunt an den Straßenrändern stehenblieben. „Ob in Münchehagen oder in den Nachbarorten, ein Leuchten in den Augen der Kinder, aber auch bei den Erwachsenen, war deutlich erkennbar. Die Resonanz zu dieser Lichterfahrt war riesig. Von Trecker über LKW bis hin zu Beach Buggys war alles im Umzug vertreten, der insgesamt 68 Fahrzeuge umfasste. Befreundete Vereine und Firmen teilten den Aufruf der Lichterfahrt und nahmen ebenso daran teil. 1. Vorsitzender vom Dörpverein Daniel Lindenberg zog ein positives Feedback und bedankte sich bei allen fleißigen Fahrern und Helfern, die diese Lichterfahrt verwirklichen und in mühevoller Arbeit ihre Fahrzeuge dekorierten.  Der Ortsrat Münchehagen prämierte die schönsten Fahrzeuge und überreichte Präsente der Sponsoren Backerei Niemeyer, Schlachterei Gattermann, Dino-Park Münchehagen und der Firma Wesling. Der erste Preis ging an das Gespann der Familie Linnemann. Aufgrund der riesigen Resonanz ist eine Wiederholung im nächsten Jahr nicht ausgeschlossen.

12.12.2021

Lichterfahrt: Weihnachtlicher Trecker-Konvoi gibt wieder „Funken Hoffnung“

 

Am Sonntag, 12.12.2021 wird es bunt auf den Straßen von Rehburg-Loccum. Der Dörpverein Münchehagen plant in Zusammenarbeit mit dem Landwirt Torsten Hormann eine Lichterfahrt. Ab 16:30 Uhr trifft sich der Trecker-Konvoi auf dem Festplatz in Münchehagen. Der Ortsrat wird die schönsten Fahrzeuge prämieren. Der Dörpverein Münchehagen will damit Licht und Hoffnung in die dunkle und schwierige Jahreszeit bringen, in der auf so viel verzichtet werden muss. Die Route kann auf der Internetseite vom Dörpverein eingesehen werden.  Bei der Routenplanung wurde bewusst an alle Alten- und Pflegeheime in Rehburg-Loccum gedacht. Das Organisationsteam appelliert an alle Interessierten und Beteiligten sich verantwortungsvoll zu verhalten und sich an die aktuellen Corona-Regeln zu halten.

Anmeldung zur Teilnahme an der Lichterfahrt Rehburg-Loccum 2025

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